Prinzip der Doppelwirkung

Das Prinzip der Doppelwirkung (PDW) ist ein von einigen ethischen Theorien akzeptiertes Prinzip. Es besagt, dass eine Handlung mit sowohl (moralisch) schlechten wie auch (moralisch) guten bzw. (moralisch) neutralen Folgen dann moralisch erlaubt ist, wenn die schlechten Folgen nur unbeabsichtigte Nebenfolgen sind. Moralisch verboten ist sie immer dann, wenn (auch) die schlechten Folgen beabsichtigt sind. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn die schlechten Folgen als Mittel zur Erreichung der guten Folge eingesetzt werden. Nach diesem Prinzip ist die schlechte Folge moralisch nur insoweit relevant, als sie vom Akteur beabsichtigt und damit zum Gegenstand seines Wollens gemacht wird, nicht aber sofern sie von ihm nur vorausgesehen wird.

Das Prinzip der Doppelwirkung wird gelegentlich herangezogen, um die in vielen Rechtssystemen vorhandene normative Differenzierung zwischen aktiver und indirekter Sterbehilfe zu begründen.


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